Der Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Bei der Kreislaufwirtschaft (engl. circular economy) geht es um die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten durch Reparatur, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung oder durch das Recycling der Bestandteile. Hierbei sollen möglichst wenig natürliche Rohstoffe verbraucht werden, indem Abfälle vermieden und Stoffkreisläufe über die gesamte Wertschöpfungskette geschlossen werden. Wie wichtig das Konzept der circular economy ist, zeigen aktuelle Zahlen. So hat sich In den letzten 50 Jahren der weltweite Bedarf an Rohstoffen fast vervierfacht. Global werden dennoch weniger als 9% dieser Rohstoffe durch Recycling in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Der „Earth Overshoot Day“ bezeichnet den Tag, an dem die Menschheit alle natürlichen
Ressourcen, die die Erde zur Verfügung stellen kann, aufgebraucht hat. Dieser fiel im Jahr 2023 auf den 2. August und ist somit ein alarmierender Indikator für die Überlastung der natürlichen Kapazitäten des Planeten. Um der Ausbeutung des Planeten entgegenzuwirken, verabschiedete die EU den sog. „Green Deal“, eine Strategie die den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten, umweltfreundlichen und dennoch wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen soll. Ziel des green deals ist es, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Einer der Bausteine des green deals ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft.
Dieser Plan thematisiert mit über 30 Aktionspunkten unter anderem die Bereiche Reduzierung von Abfall, Stärkung der Verbraucherposition und die Ausrichtung auf Schlüsselsektoren. Auf nationaler Ebene gibt es vor allem im Bereich der Abfallvermeidung gesetzliche Vorgaben, wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Verpackungsgesetz oder die EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Auch das Recht auf Reparatur erhöht die Lebensdauer von Produkten und soll den regelmäßigen Neukauf ersetzen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz trat am 01. Juni 2012 in Kraft und hat zum Zweck, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Verpackungsgesetz und EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Es wird durch zahlreiche Verordnungen zu einzelnen Abfallthemen konkretisiert. Seit 2012 gilt eine fünfstufige Abfallhierarchie innerhalb des Gesetzes bestehend aus: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung) und Beseitigung. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Da das Verpackungsgesetz häufig Novellierungen unterliegt, informiert die IHK zu Essen regelmäßig über die relevanten Änderungen. Hierbei werden fragen geklärt, wie z.B. muss ich als Unternehmen Mehrwegverpackungen anbieten und wann bin ich nicht betroffen? Ziel der EU-Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte zu reduzieren. Hier sollen z.B. die Umweltfolgen durch eine Verringerung des Konsums solcher Produkte vermindert werden.
Die Richtlinie gliedert sich in die Punkte Verbrauchsminderung, Verbote, Vorgaben zur Produktgestaltung, Kennzeichnungspflichten und eine erweiterte Herstellerverantwortung. Zum einen regelt die Richtlinie Marktbeschränkungen und Verbote von Einwegkunststoffartikeln wie Trinkhalmen, Wattestäbchen, Tellern etc. Zum anderen regelt sie die Kennzeichnungspflicht und die Produktanforderungen. Beispielsweise müssen Feuchttücher oder Tabakprodukte mit Filtern so gekennzeichnet werden, dass zu erkennen ist, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 heißt es: “Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so die Möglichkeit bekommen, ihr defektes Gerät selbst reparieren können oder die Reparatur einfacher beauftragen zu können.
Hersteller werden hier verpflichtet, auch Reparaturinformationen zu den Geräten mitzuliefern. Auch müssen Produkte schon so designt sein, dass sie besser reparierbar sind. Das heißt zum Beispiel, dass sie mit normalen Werkzeugen auseinandergebaut werden können, ohne sie zu zerstören. Das Ziel des Gesetzes ist es eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer wertschätzenden Gesellschaft, die einem Produkt einen höheren Wert beimisst. In Summe gibt es also eine Vielzahl an gesetzlichen Pfeilern, die den Gedanken der Kreislaufwirtschaft stützen und die rasche Umsetzung zur zirkulären Transformation fördern. Die IHK zu Essen unterstützt diese Transformation in allen Bereichen und steht den Mitgliedunternehmen mit Rat und Tat zur Seite.