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Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 2.0

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet seit Jahren einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von Organisationen und Unter - nehmen jeder Größe und Rechtsform verwendet werden kann.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet seit Jahren einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform verwendet werden kann. Der vom Rat für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufene DNK eignet sich zudem als Instrument zum Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und ermöglicht eine professionelle und kriteriengeleitete Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über 1.200 Unternehmen haben dieses Angebot bislang genutzt.

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CSRD-konforme Weiterentwicklung des DNK im Jahr 2024

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird für Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig sind und über ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen, weiterentwickelt. Der DNK wird die ESRS in einer einfachen Sprache darstellen, kostenlose und praxisnahe Unterstützung anbieten (z.B. Webplattform, Schulungen und Leitfäden) und das geforderte maschinenlesbare XBRL-Format erfüllen. Die im Einklang mit den ESRS angegebenen Informationen ermöglichen es den Nutzern der Nachhaltigkeitserklärung, die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt sowie die wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Entwicklung, die Leistung und die Position des Unternehmens nachzuvollziehen. Der bürokratische Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll insbesondere für die mittelständischen Unternehmen durch den DNK 2.0 reduziert werden.

Angebote für die freiwillige Berichterstattung

Zusätzlich wird es ein Angebot für nichtberichtspflichtige Unternehmen geben, die aus eigenem Antrieb heraus berichten möchten oder aber Informationspflichten ihrer (berichtspflichten) Geschäftspartner unterliegen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Januar 2024 mit dem „ESRS VSME“ einen Vorschlag für einen solchen freiwilligen Berichtsstandard für KMU veröffentlicht. Hintergrund hierfür sind die zunehmenden Anfragen von großen berichtspflichtigen Unternehmen, Kreditgebern, Investoren etc., da berichtspflichtige Unternehmen im Lagebericht Informationen zu ihrer Wertschöpfungskette offenlegen müssen. Das bedeutet, dass auch Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten abgefragt werden müssen. Der DNK wird für den „ESRS VSME“ ebenfalls eine entsprechende Berichtsplattform und Datenbank entwickeln.

Jan Diettrich

Verfasst von:
Jan Diettrich

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