Stand der Dinge
Bisher gibt es bundesweit rund 600 verschiedene Papierformate für Gewerbesteuerbescheide. Gerade für Unternehmen mit mehreren Standorten bedeuteten die Prüfung und Bearbeitung der Bescheide einen enormen Aufwand. Abhilfe soll der digitale Gewerbesteuerbescheid schaffen. Als eine der ersten Testkommunen bundesweit hat die Stadt Essen bereits Ende März dieses Jahres einen digitalen Gewerbesteuerbescheid verschickt und den gesamten Prozess von der Steuererklärung bis zum Bescheid medienbruchfrei digital umgesetzt. In Essen ansässige Unternehmen können sich bei Interesse an einer Teilnahme am Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ bei der Stadt Essen, Anke Hammacher (anke.hammacher@steueramt.essen.de), Tel. 0201 8821400, melden.
Vorteile des digitalen Gewerbesteuerbescheids
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird als Teil der Umsetzung zum Onlinezugangsgesetz (OZG) implementiert, sodass die Bescheide der Kommunen künftig digital an die Unternehmen versendet werden können. Der von der Kommune erlassene Bescheid wird dabei im PDF-Format in das ELSTERPostfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt. Zusätzlich ist im elektronischen Gewerbesteuerbescheid ein standardisierter und maschinen-lesbarer XML-Datensatz im Format PDF/A3 eingebettet. Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und soll durch Einlesen in die Unternehmenssteuersoftware direkt weiterverarbeitet werden können. Der gesamte Workflow, vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur Bescheidzustellung in das elektronische ELSTER-Postfach, soll den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen können.
Die Digitalisierung des gesamten Prozesses zur Gewerbesteuer bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung der Verfahren und ein hohes Potenzial zur Automatisierung. Unternehmen und ihre Steuerberatungen bzw. Steuerabteilungen profitieren von einem bundesweit einheitlichen Standard zur Übermittlung der Informationen des Gewerbesteuerbescheides. Insbesondere Steuerberatungen und Unternehmen, die aufgrund vieler Betriebsstätten eine hohe Anzahl solcher Bescheide erhalten, profitieren von digitalen, maschinenlesbaren und somit automatisierungsfähigen Gewerbesteuerbescheiden, als wichtigem Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerveranlagungsverfahrens.
Steuerberatungen und Unternehmen sind jetzt gefragt
Seit April 2023 besteht bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung ab dem Erhebungszeitraum 2022 die Möglichkeit, den Erhalt des Gewerbesteuerbescheides in digitaler Form zu beantragen. Dazu müssen Sie bei „Mein ELSTER“ den „Elektronischen Zustellwunsch“ im Reiter „Anlage Bekanntgabe“ auswählen. Alternativ kann eine zeitlich unbefristete Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe gegenüber der Stadt Essen erteilt werden. Im Vergleich zur zeitraumbezogenen Gewerbesteuererklärung, gilt diese Einwilligung unbefristet. Damit entfällt die jährliche Beantragung über die Gewerbesteuererklärung. Die Einwilligung ist unter www.esteuer. de/#gewerbesteuer abrufbar. Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular einmal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig verschicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.
Zustellung der digitalen Postboten
Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der jeweiligen Kommune an „ELSTERTransfer“, entweder serverbasiert oder als Desktopversion. Vereinfacht gesagt handelt es sich um einen digitalen Postboten, der Steuerinformationen sowohl digital empfängt als auch digital zur Verfügung stellt. In mehr als 60 Pilotkommunen wird er derzeit getestet. Es wird jedoch eine Weile dauern, bis alle 11.000 Kommunen in Deutschland ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst haben und die Gewerbesteuerbescheide digital versenden können. Bis dahin versendet die Kommune den Gewerbesteuerbescheid weiterhin postalisch. Die Grundlagenbescheide und Mitteilungen zum Gewerbesteuermessbetrag vom Finanzamt werden noch bis Ende 2024 parallel auf Papier zum elektronischen Datenträgeraustauschverfahren (DTA) angeboten. Spätestens ab 2025 wird jedoch nur noch das DTA von den Finanzämtern der Länder bedient werden.
Die IHK Essen bietet in ihrem Hause – gemeinsam mit der Stadt Essen und weiteren Akteuren – am Montag, 26. August 2024, 14:00 – 16:00 Uhr, eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu dem Thema an.