Lieferkettengesetz Visual

Beitragsbild: iStock.com / Muhamad Chabib alwi

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Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz

Die Verbesserung der Menschenrechte und die Vermeidung von Umweltrechtsverletzungen entlang von Lieferketten – das sind die Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Anforderungen auch an KMUs

Erstmals sind deutsche Unternehmen verpflichtet, die negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu definieren, zu bewerten und in ihre Geschäftsentscheidungen einzubeziehen. Sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass ihre Standorte und Zulieferer soziale und ökologische Mindeststandards einhalten.

Das Gesetz trat Anfang 2023 in Kraft und betrifft zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Diese Schwelle sinkt ab 2024 auf 1.000 Beschäftigte. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich als mittelbar Betroffene mit dem Thema konfrontiert, denn zunehmend fordern größere Geschäftspartner von ihnen Nachweise über ihre unternehmerische Verantwortung in der Lieferkette. Dabei bezieht sich der Begriff „Lieferkette“ auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Lieferung an den Endkunden.

Ein europäisches Lieferkettengesetz wird derzeit konkretisiert. Es wird damit gerechnet, dass die Sorgfaltspflichten der Unternehmen dadurch verschärft und die Schwelle für betroffene Unternehmen darin deutlich niedriger liegen wird. Der Kreis betroffener Unternehmen wird sich dadurch voraussichtlich vergrößern.

Welche Pflichten ergeben sich nun für deutsche Unternehmen? Für unmittelbar betroffene Unternehmen sind erforderlich: Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Riskomanagementsystem, Beschwerdemechanismus sowie Berichterstattung. Mittelbar betroffene Unternehmen sind zu Risikoanalyse, Konzept zur Minimierung/Vermeidung von Verstößen sowie Verankerung angemessener Präventionsmaßnahmen verpflichtet.

Unterstützung für Unternehmen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA setzt das LkSG um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten zu unterstützen, veröffentlicht das BAFA verschiedene Handreichungen und einen elektronischen Fragebogen über die Berichtspflicht.

www.bafa.de , Stichwort: Lieferketten

Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte

Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe direkt und bietet auch online verschiedene Tools an:

  • KMU Kompass – unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen. Der Standards-Kompass ermöglicht den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeitsstandards.
  • Praxislotse Wirtschaft und Menschenrechte – liefert neben zahlreichen Fallstudien auch Lösungsansätze zu konkreten Menschenrechtsthemen.
  • CSR Risiko Check – hilft bei der Einschätzung von produkt-, rohstoff- und länderspezifischen Risiken.

www.wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte

Weitere Informationen

Rufen Sie uns gern an, falls Sie weitere Fragen haben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk.de/meo/lksg

Andrea Henning

Verfasst von:
Andrea Henning

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